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   OLG Stuttgart, 06.07.1981 - 3 Ss 220/81   

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OLG Stuttgart, 06.07.1981 - 3 Ss 220/81 (https://dejure.org/1981,1716)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.1981 - 3 Ss 220/81 (https://dejure.org/1981,1716)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 1981 - 3 Ss 220/81 (https://dejure.org/1981,1716)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 1045
  • NStZ 1982, 33
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.10.2000 - 3 StR 267/00

    Konkurrenzverhältnis zwischen Anwendbarkeit des Waffengesetzes und des Gesetzes

    Die Gleichstellung von wesentlichen Teilen von Schußwaffen mit den Schußwaffen selbst gilt auch im Rahmen des § 6 Abs. 3 Halbs. 2 WaffG (vgl. BGHR WaffG § 6 Gewehrverschlüsse 1; Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 6 Rdn. 12; OLG Stuttgart NStZ 1982, 33, 34; a.A. Hinze, Waffenrecht § 6 WaffG Anm. 17 f.).

    Der Senat teilt daher die Auffassung des OLG Stuttgart (NStZ 1982, 33, 34), wonach es sich um eine für das gesamte Waffengesetz Geltung beanspruchende Klausel, die gleichsam vor die Klammer gezogen worden ist, handelt.

  • BVerfG, 09.01.2002 - 2 BvR 2142/01

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, den Schutzbereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes wegen ihrer Gefährlichkeit auch für solche Gegenstände zu eröffnen, die gattungsmäßig unter die Kriegswaffenliste fallen und deren Funktionstüchtigkeit nicht dauernd und endgültig aufgehoben ist, bei denen die Funktionsstörung vielmehr ohne Weiteres wieder behoben werden kann (vgl. Pottmeyer, KWKG, § 1 Rn. 38 ff.; Rn. 47 ff.; 54; BGH, NStZ 1985, S. 367; NJW 1992, S. 1053 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1982, S. 33 ).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 309/96

    Vorhandensein von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe - Kriegswaffeneigenschaft

    Ob die Waffe trotz eingeschränkter Funktionstüchtigkeit auch § 52 a Abs. 1 Nr. 1 WaffG unterfällt (so Steindorf WaffR 6. Aufl. § 52 a WaffG Rdn. 5; a.A. BayObLG NStE § 37 WaffG Nr. 4; OLG Stuttgart NStZ 1982, 33), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BayObLG, 13.03.1997 - 4St RR 26/97

    Einfuhr einer verbotenen Selbstladewaffe mit Kriegswaffenanschein -

    Insoweit gilt die Gleichsetzung von Schußwaffenteilen mit Schußwaffen für das gesamte Waffenrecht (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1982, 33, 34) und damit auch für den Umgang mit Anscheinskriegwaffen.
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